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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

In diesem 11- oder 18-monatigen Berufsvorbereitungslehrgang erhalten junge Frauen, die eine Förderschule oder die Hauptschule besucht haben, einen wichtigen Qualifizierungsbaustein für einen erfolgreichen Start ins Ausbildungs- oder Arbeitsleben. Wir vermitteln arbeitsmarktbezogene Basis- und Fachkenntnisse genauso wie lebenspraktische Fähigkeiten und soziale Kompetenzen. Die Unterbringung im Internat ermöglicht eine neue Perspektive für die Teilnehmerinnen, da sie Abstand zu ihrem gewohnten sozialen Umfeld gewinnen. Im Kontakt mit Gleichaltrigen können sie ihre sozialen Fähigkeiten erweitern und mehr Selbständigkeit erlangen. In Ausnahmefällen ist der Lehrgang auch ohne Internatsunterbringung möglich.

bvb bereiche2 kopieUrheberrecht: Haus Mirjam

Die rechtliche Grundlage der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme beruht auf dem § 117 SGB III in Verbindung mit § 51 SGB IX.

Die ersten drei Wochen der Maßnahme dienen als Orientierungsphase, in der die neuen Lehrgangsteilnehmerinnen alle Bereiche, Hauswirtschaft I /Küche, Hauswirtschaft II/Wäsche- und Hauspflege sowie Gartenbau durchlaufen. Während dieser Zeit erstellen die Pädagogen und Ausbilder eine individuelle Eignungsanalyse. Dabei werden die beobachteten persönlichen, praktischen und sozialen Fähigkeiten ebenso berücksichtigt, wie die durch Tests ermittelten abstrakten Leistungen.
Darauf aufbauend erstellen wir einen persönlichen Förderplan, der kontinuierlich angepasst wird.

Dabei sind uns folgende Punkte wichtig:

  • Aufbau arbeitsmarktbezogener Basis- und Fachkenntnisse sowie Erwerb zielspezifischer praktischer Fertigkeiten
  • Sozialisations- und Anpassungstraining sowie interkulturelles Training durch Internatsunterbringung
  • Ritualisierung und Erweiterung von Umgangsformen und Sozialkompetenzen
  • Tagesstrukturierung durch praktische Arbeitsleistung, theoretische Vertiefung, sowie Ruhe- und Freizeitangebote
  • Stabilisierung und Vertiefung schulischer Kenntnisse in leistungsdifferenzierter Gruppenarbeit
  • Vermittlung von Basiskompetenzen im Umgang mit Computer, Internet und anderen Medien
  • Berufsorientierung mit anschließender Vertiefung in unseren Berufsfeldern unter leistungsbetonten, arbeitsmarktnahen Bedingungen
  • rollenspielgestütztes Bewerbungstraining, Erstellen von Dokumenten- und Bewerbungsmappen
  • Hilfe bei der Praktikumssuche, individuelle Vorbereitung, Begleitung und Reflexion, gegebenenfalls arbeitsplatzbezogene Einarbeitung
  • Möglichkeit von Praktika bei Integrationsprojekten und/oder der zur Stiftung gehörenden Integrationsfirma Priska gGmbH
  • Kontaktpflege zu Betrieben, die eine Arbeitsaufnahme im Anschluss an den Lehrgang ermöglichen
  • Verknüpfung und Aufbau unterschiedlicher Hilfsangebote, ausgerichtet auf den individuellen Bedarf, wie medizinische Diagnostik, gesetzliche Betreuung, Beantragung eines Behindertenausweises, etc.
  • Entwicklung innerer und äußerer Struktur und Stabilität
  • ergänzende behinderungsspezifische Einzelförderung mit dem Ziel der Eigenkompetenz, wie sichere Medikamenteneinnahme, regelmäßige ärztliche Kontrolle, Angehörigenarbeit, etc.

Rehaspezifische Ausbildung zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft oder Beiköchin

Die rehaspezifische Ausbildung im Haus Mirjam richtet sich an lernbehinderte und seelisch eingeschränkte junge Frauen im Alter zwischen16 und 25 Jahren, die besondere Hilfe und Förderung bei ihrer beruflichen Ausbildung benötigen. Sie verfügen meist über eingeschränkte lebenspraktische Fähigkeiten und persönliche Kompetenzen. Zwischen den Auszubildenden und dem Haus Mirjam wird ein dreijähriger Ausbildungsvertrag nach § 66 Berufsbildungsgesetz abgeschlossen. Vor Ausbildungsbeginn laden wir die neuen Auszubildenden und ihre Eltern zu einer Informationsveranstaltung ein, die ein gegenseitiges Kennenlernen und Klären von Erwartungen und Fragen ermöglicht.

Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit. Die Rechtsgrundlage der rehaspezifischen Ausbildung liegt in § 117 SGB III in Verbindung mit § 51 SGB IX und § 66 BBiG.

Die Reha-Ausbildung dient dem Erlangen eines Berufsabschlusses und der dauerhaften Integration in den regulären Arbeitsmarkt. Wir erstellen einen individuellen Förderplan und bauen auf den bestehenden Fähigkeiten der Jugendlichen auf. Um den Ausbildungserfolg zu gewährleisten arbeiten Lehrkräfte, Ausbilderinnen, Psychologischer und Sozialpädagogischer Dienst eng zusammen.

Neben den berufsspezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten ist es uns wichtig, die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung der Auszubildenden besonders im Hinblick auf ihre Verselbständigung zu fördern. Die Jugendlichen sollen zu folgenden Alltagskompetenzen befähigt werden:

  • selbständiges Einhalten der Tagesstruktur
  • Selbstversorgung und selbständiger Einkauf
  • selbständige Umsetzung von Körperhygiene und gepflegtem Erscheinungsbild
  • Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel oder Erwerb eines Führerscheins
  • Umgang mit Behörden
  • Umgang mit Geld
  • Entwicklung und Umsetzung eigener Freizeitinteressen
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