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In unsere Heilpädagogische Wohngruppe können bis zu fünf weibliche Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr über die örtlich zuständige Arbeitsagentur aufgenommen werden.
Wir unterstützen junge Menschen in ihrem Recht auf Förderung, Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit laut § 1 KJHG.
Rechtsgrundlage der heilpädagogischen Jugendwohngruppe sind die§§ 27, 34, 35a und 41 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII.

Folgende Ziele sind uns wichtig in der heilpädagogischen Förderung:

  • Begleitung der Jugendlichen zu einer positiven Persönlichkeitsentwicklung, emotionalen Stabilität, Selbstvertrauen und realistischen Selbsteinschätzung
  • Aufbau einer positiven und umsetzungsfähigen Lebensplanung durch Stärkung und Ausbau der persönlichen und sozialen Ressourcen der Klientin
  • Förderung der individuellen sozialen und alltäglichen Kompetenzen
  • Sicherstellung existenzieller Grund- und Schutzbedürfnisse zu Ermöglichung angstfreier Selbstexploration als Voraussetzung gesunder Entwicklung
  • Hilfestellung bei der Akzeptanz und Integration biografischer Erlebnisse
  • Erfahrung und Verstärkung der Selbstwirksamkeit der Klientinnen durch aktive Beteiligungs- und Mitgestaltungsprozesse sowie die Aufnahme einer tagesstrukturierenden Tätigkeit
  • Entwicklung angemessener Leistungsbereitschaft und Arbeitshaltung als Voraussetzung schulischer und beruflicher Entwicklung
  • Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Berufsvorbereitung und Berufsausbildung, um eine Integration auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen und die Voraussetzung für ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu schaffen
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