- Individuelle und ganzheitliche heilpädagogische Förderung
- Zusammenleben in einer familiären Kleingruppe von acht Jugendlichen
- Betreuung & Begleitung durch ein interdisziplinäres Team
- Perspektivenentwicklung in Schule, Ausbildung oder Beschäftigung
- Unterstützung bei allen lebenspraktischen Tätigkeiten
- Verlässliche Bezugspersonen
- Orientierung und Halt durch klare Strukturen
- Abwechslungsreiche Freizeitpädagogische Angebote
- Psychologisch-therapeutischer Fachdienst
- Eigenverantwortlich gestaltete Freiräume
- Enge Zusammenarbeit mit allen Prozessbeteiligten
- Hinführung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung

Unsere Rechtsgrundlage
Die Jugendhilfe der heilpädagogischen Wohngruppen erfolgt nach SGB VIII:
- 27 Hilfe zur Erziehung,
- 34 Heimerziehung,
- 78 Rahmenvertrag, auch für Kinder mit § 35a (Bedrohung von seelischer und psychischer Behinderung)
- 41 Hilfe für junge Volljährige
Die Aufnahme erfolgt in Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt und nach einem Erstkontakt in der Einrichtung.